Schmittenhöhebahn AG
HAFTUNGSVERZICHTS- UND ENTSCHÄDIGUNGSERKLÄRUNG*
1. Die Schmittenhöhebahn AG („der Veranstalter“) betreibt im Bereich der areitXpress/Bergstation einen Motocross-Parcours für Kinder und Jugendliche („die Teilnehmer“). Es stehen sogenannte Elektrobikes zur Verfügung, die auf einer abgesicherten Strecke verwendet werden können. Im Parcours sind kleine Hindernisse eingebaut, die von Anfängern umfahren werden müssen und von Profis gemeistert werden können.
2. Der Parcours darf nur von Kindern und Jugendlichen mit einem Mindestalter ab 6 Jahren befahren werden.Die gegenständliche Haftungsregelung ist von zumindest einem Elternteil zu unterfertigen. Seitens des Veranstalters werden lediglich die Fahrzeuge als auch der Parcours zur Verfügung gestellt, es erfolgt keine Überwachung/Aufsicht seitens des Veranstalters. Sämtliche Teilnehmenden handeln auf eigene Gefahr und erklären, dass sie sich der Gefahren des Lenkens eines Fahrzeuges auf einem Offroad Park bewusst sind.
3. Die Schmittenhöhebahn AG hat den Parcours nach den gültigen Sicherheitsstandards eingerichtet. Voraussetzung für das Befahren des Bike-Parcours ist, dass die teilnehmenden Kinder bzw. Jugendlichen das Radfahren sehr gut beherrschen. Es sind allfällige Weisungen der Schmittenhöhebahn AG bzw. von deren Mitarbeitern einzuhalten. Die Benutzer verpflichten sich Schäden an den Fahrzeugen oder an der Anlage, sofern diese Schäden durch eine unsachgemäße Bedienung der Fahrzeuge oder der Anlage entstanden sind (z.B. eine überhöhte Geschwindigkeit, nicht angepasste Fahrweise, riskante Fahrmanöver o.Ä.) unverzüglich zu ersetzen.
4. Die Schmittenhöhebahn AG haftet für einen Schaden des Teilnehmers nur, soweit dieser durch die Schmittenhöhebahn AG, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.
5. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis mit der Vervielfältigung, Verbreitung und sonstigen Nutzungaller während der Veranstaltung vom Veranstalter unmittelbar oder durch Dritte gefertigten Bild-, Video- und/oder Ton-Aufnahmen des Teilnehmers (nachfolgend: Aufnahmen) zu allen denkbaren gewerblichen Zwecken. Insbesondere darf der Veranstalter die Aufnahmen mit weiteren Angaben zum Teilnehmer in allen Medien verwenden, um auf die Veranstaltung, deren Teilnehmer, Vorkommnisse und Ereignisse hinzuweisen oder in der Werbung zu verwenden.
Der Veranstalter erhält insbesondere das räumlich und sachlich unbeschränkte, weltweite und nicht auf die Lebenszeit beschränkte, exklusive, vergütungsfreie Recht zur Verwertung und öffentlichen Wiedergabe der Aufnahmen für alle Zwecke der Produkt- und Unternehmenswerbung sowie der Unternehmenskommunikation. Der Veranstalter ist berechtigt, die Aufnahmen auf jedem beliebigen Medium in jeder beliebigen Menge und Größe selbst oder durch Dritte zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu verbreiten, insbesondere in Printmedien wie Flyern, Anzeigen, Plakaten oder Zeitungen.
Die Einwilligung erstreckt sich auf jegliche öffentliche Wiedergabe, einschließlich der Sendung oder Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit, insbesondere im Free TV, Pay TV, Video-on-Demand oder durch sonstige digitale Medien wie das Internet, Intranet, auf Social Media Plattformen oder auf CD-ROM, DVD, oder ähnlichen Datenträgern. Darüber hinaus erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter die Erlaubnis zur Nutzung seines Namens, seines Alters sowie seines beruflichen Werdegangs und Begebenheiten der Veranstaltung soweit der Teilnehmer diese Angaben im Rahmen der Veranstaltung dem Veranstalter mitteilt im zuvor beschriebenen zeitlichen, räumlichen und sachlich unbeschränkten Umfang.
Änderungen und Bearbeitungen an den Bildern oder die Kombination mit anderen Bildern oder Bestandteilen darf der Veranstalter beliebig vornehmen, soweit hierdurch die Person des Unterzeichnenden nicht verunstaltet oder in einen unzumutbaren Zusammenhang gestellt wird. Der Veranstalter wird die Aufnahmen nicht zu missbräuchlichen Zwecken verwenden und die Würde der abgelichteten Personen achten.
6. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass diese Aufnahmen, seine persönlichen Daten, sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer (einschließlich SMS) automationsunterstützt verarbeitet und zu Zwecken der Kundenbetreuung sowie -befragung und dem Versand von persönlich auf den Teilnehmer zugeschnittenen Kundeninformationen bzw. Werbungen übermittelt werden und der Teilnehmer vom Veranstalter Post oder elektronische Post (Newsletter) im zur Kundenbindung erhält oder telefonisch kontaktiert wird.
7. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.